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| Poker Spiele
Der Hamburger Anwalt Martin Bahr, Experte für Glücksspielrecht und das Recht der Neuen Medien, sieht bei diesem Gesetz wenig Interpretationsspielraum: "Wer in Deutschland bei einem Online-Anbieter im Ausland mit mehr als 50 Cent Einsatz spielt, macht sich strafbar, ohne Wenn und Aber. In der Begründung dieses Ende der neunziger Jahre neu formulierten Paragraphen ist ausdrücklich das Glücksspiel im Internet aufgeführt."
Die Kasino-Betreiber sehen das - natürlich - anders. Die schwedische Firma Ongame Network, die die Portale Europoker und Pokerroom betreibt, sieht zum Beispiel überhaupt keine Rechtsunsicherheit. Denn, so führt die Firma in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE aus: "§ 284 StGB ist nicht anwendbar, weil es sich bei der von uns angebotenen Poker-Variante um Texas Hold'em handelt und diese Poker-Variante rechtlich als Geschicklichkeitsspiel und damit nicht als (unerlaubtes) Glücksspiel anzusehen ist." Unabhängig davon verfüge Ongame über EU-Lizenzen, die nach den europäischen Grundfreiheiten auch in Deutschland gelten würden.
Das Problem dabei: Man weiß nicht, ob ein deutsches Gericht dieser Argumentation folgt, weil es bisher keine entsprechenden Prozesse gegeben hat. Deutsche Staatsanwaltschaften verfolgen diese Online-Vergehen kaum. Laut Anwalt Bahr lassen sich die angestrengten Verfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel "an einer Hand abzählen". Der Experte für Glücksspielrecht erklärt das damit, dass die Staatsanwaltschaften ohnehin schon mit den Gewaltdelikten überlastet seien: "Beim illegalen Glücksspiel haben sie dann noch mehr als genug mit den Sportwettbüros und Pokerturnieren vor Ort zu tun. Es ist personell einfach nicht zu leisten, alle online zockenden Bürger zu verfolgen."
Geld fließt ungehindert an Web-Kasinos
Zocken können sie problemlos online, weil der deutsche Gesetzgeber zwar ein restriktives Verbot erlassen und das Glücksspiel monopolisiert hat, aber wenig für die Durchsetzung tat. In den Vereinigten Staaten zum Beispiel verbietet es der "Unlawful Internet Gambling Enforcement Act" Banken und Finanzdienstleistern, Zahlungen zwischen US-Bürgern und Online-Zock-Angeboten im Ausland abzuwickeln (siehe Kasten unten). In Deutschland gibt es kein vergleichbares Gesetz.
In einem der wenigen bekannten Online-Glücksspielfälle, die vor einem deutschen Gericht landeten, wurde die Angeklagte gar nicht wegen des Glücksspielparagraphen verurteilt, sondern wegen versuchten Betrugs beim Erschleichen von Krediten zur Finanzierung ihrer Spielsucht. Interessantes Detail: Die Angeklagte soll 40.000 Dollar in Online-Kasinos erspielt und mehr als 120.000 Dollar verloren haben, wie die " Neue Presse Coburg" im vorigen Oktober berichtete. Soviel zum Schutz vor Spielsucht per Glücksspielmonopol.
Restriktives Gesetz, aber kaum Unrechtsbewusstsein
Die Folge der kaum stattfindenden Verfolgung: Kaum jemandem scheint das Verbot bekannt zu sein - und falls doch, wird es nicht ernst genommen: Zwischen 500.000 und drei Millionen Deutsche spielen trotz Verbots regelmäßig bei ausländischen Online-Kasinos um Geld. Soweit die Zahlen aus diversen Umfragen und Studien - repräsentative Untersuchungen mit belastbaren Zahlen gibt es nicht.
Viele Spieler wie Projektmanager W. merken erst nach dem Einzug des Guthabens, dass sie keinen Anspruch auf das Geld haben, das sie an Online-Kasinos überwiesen oder dort gewonnen haben. Faktisch ist die Auszahlung Ermessenssache der Unternehmen. Man kann nur darauf hoffen, dass sie ihre Macht auch tatsächlich nur gegen Betrugsversuche nutzen - und dass sie nur selten falsch entscheiden.
Der Pokerportal-Betreiber Ongame Network aus Schweden erklärt zu diesem Rechtsproblem in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE, dass "die Spieler aus Deutschland selbstverständlich einen rechtlichen Anspruch auf ihr Geld haben, der auch einklagbar ist". Nur, so Ongame: "Natürlich ist - wie bei allen anderen im Ausland bestellten Waren beziehungsweise Dienstleistungen - die gerichtliche Durchsetzung aufwendiger als im Inland."
Das formulieren auch die meisten Anbieter klar in ihren Geschäftsbedingungen - wer diese langen, etwas versteckten Rechtstexte liest, bekommt nach langer Studienzeit einen recht guten Eindruck davon, worauf er sich einlässt (siehe Kasten unten).
Viele dieser Passagen widersprechen deutschem Recht. Der Experte für Glücksspielrecht Martin Bahr erklärt: "Für deutsche Verbraucher gilt deutsches Recht, auch wenn die Online-Poker-Anbieter das in ihren Geschäftsbedingungen ausschließen. Das ist aber bedeutungslos."
Faktisch ist Online-Zocken in Deutschland unreguliert
Denn nach deutschem Recht sind die Verträge zwischen den Spielern und Unternehmen gegenstandslos, da sie gegen das Verbot unerlaubten Glückspiels verstoßen. Die Folge: Die Unternehmen haben nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Zahlungen der Spieler, die Spieler haben keinen Anspruch auf Auszahlung erspielter Gewinne oder eingezahlter Beträge.
In Deutschland wird niemand gegen die Betreiber eines Poker-Portals klagen, weil sein Guthaben eingefroren wurde. Anwalt Bahr erläutert: "In Deutschland können die nicht klagen, und auf der Isle of Man oder sonstwo wird das kaum jemand tun angesichts der Kosten. Sollte das mal angesichts hoher Summen jemand dennoch versuchen, müsste er angesichts der zu erwartenden Publicity eine strafrechtliche Verfolgung in Deutschland fürchten." Und womöglich auch Forderungen des Finanzamts, wenn die Tätigkeit gewerblich erscheint (siehe Kasten unten). |
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